ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN

Artikel 1: Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäfts- und Reservierungsbedingungen gelten die folgenden Definitionen:
  1. Ferienunterkunft: Häuschen “Bernard” oder “Resi”
  2. Unternehmer: “Hoeve in het Sterrebos”
  3. Urlauber: Die Person, die den Vertrag für die Ferienunterkunft mit dem Unternehmer abschließt;
  4. Miturlauber: Die ebenfalls in dem Vertrag erwähnte(n) Person(en);
  5. Vereinbarter Preis: Die für die Nutzung der Ferienunterkunft gezahlte Gebühr, wobei auf der Grundlage einer Preisliste angegeben werden muss, was nicht im Preis enthalten ist;
  6. Kosten: Alle Kosten für den Unternehmer, die mit der Ausübung des Freizeitunternehmens zusammenhängen;
  7. Informationen: schriftliche/elektronische Daten bezüglich der Nutzung der Ferienunterkunft, der Einrichtungen und der Regeln für den Aufenthalt;
  8. Stornierung: die schriftliche Kündigung des Vertrags durch den Urlauber vor dem Beginndatum des Aufenthalts.
 
Artikel 2: Inhalt des Vertrags
  1. Zu Erholungszwecken, deswegen nicht zum dauerhaften Aufenthalt, stellt der Unternehmer dem Urlauber eine Ferienunterkunft der Art oder des Typs zur Verfügung, die vereinbart wurde, für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Preis.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Informationen, aufgrund deren der Vertrag unter anderem geschlossen wird, im Voraus auszuhändigen. Der Unternehmer hat den Urlauber von Änderungen dieser Informationen immer rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen.
  3. Falls die Informationen wesentlich von den beim Eingehen des Vertrags erteilten Informationen abweichen, ist der Urlauber berechtigt, den Vertrag ohne Kosten rückgängig zu machen.
  4. Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die damit verbundenen Informationen einzuhalten. Er stellt sicher, dass Miturlauber und/oder Dritte den Vertrag und die damit verbundenen Informationen einhalten.
 
Artikel 3: Dauer und Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet von Rechts wegen nach Ablauf des vereinbarten Zeitabschnitts, ohne dass dazu eine Kündigung erforderlich ist.
Artikel 4: Preis- und Preisänderung
  1. Der Preis wird auf der Grundlage, der zum gegebenen Zeitpunkt geltenden Tarifen vereinbart, welche der Unternehmer festgesetzt hat.
  2. Falls nach Festsetzung des vereinbarten Preises aufgrund einer zusätzlichen Belastung seitens des Unternehmers infolge einer Änderung der Lasten und/oder Abgaben, die sich direkt auf die Ferienunterkunft oder den Urlauber beziehen, extra Kosten entstehen, dann können diese ebenfalls nach Vertragsschluss an den Urlauber in Rechnung gestellt werden.
 
Artikel 5: Zahlung 
  1. Der Urlauber hat die Zahlungen in Euros unter Einhaltung der vereinbarten Fristen zu leisten.
  2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seine Zahlungsverpflichtung innerhalb einer zweiwöchigen Frist nach Erhalt der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht auf angemessene Weise erfüllt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, dies unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Bezahlung des vereinbarten Preises.
  3. Falls der Unternehmer am Ankunftstag nicht im Besitz des zu diesem Zeitpunkt fälligen Gesamtbetrags ist, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zur Ferienunterkunft zu verweigern, dies unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
  4. Die außergerichtlichen Kosten, die dem Unternehmer nach Inverzugsetzung angemessenerweise entstehen, gehen zulasten des Urlaubers. Wird der Gesamtbetrag nicht fristgerecht gezahlt, werden nach schriftlicher Aufforderung die gesetzlichen Zinsen auf den ausstehenden Betrag erhoben.
 
Artikel 6: Stornierung 
  1. Im Falle einer Stornierung hat der Urlauber eine Vergütung an den Unternehmer zu zahlen. Diese beträgt: bei einer Stornierung innerhalb von sechs bis vier Wochen vor dem Anfangsdatum 60 % des vereinbarten Preises; bei einer Stornierung innerhalb von vier bis zwei Wochen vor dem Anfangsdatum 75 % des vereinbarten Preises; bei einer Stornierung innerhalb von zwei Wochen vor dem Anfangsdatum 100 % des vereinbarten Preises.
  2. Der Betrag wird proportional unter Einbehaltung der Verwaltungskosten rückerstattet. Wird der Platz von einem Dritten für den gleichen Zeitraum oder einen Teil davon reserviert, wird die Rückerstattung entsprechend angepasst.
  3. Im Falle einer Stornierung aufgrund von (vorübergehenden) restriktiven Maßnahmen der Behörden, wie z. B. einem Lockdown, wird der volle Betrag zurückerstattet.
Artikel 7: Nutzung durch Dritte 
  1. Nutzung der Ferienunterkunft durch Dritte ist nur zulässig, wenn der Unternehmer dazu seine Zustimmung erteilt hat.
  2. Die erteilte Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft werden.
 
Artikel 8: Vorzeitige Abreise des Urlaubers
Der Urlauber schuldet den vollständigen Preis für den vereinbarten Zeitraum
Artikel 9: Zwischenzeitliche Beendigung durch den Unternehmer und Räumung bei schuldhafter Nicht-/Schlechterfüllung und/oder unrechtmäßiger Handlung
  • Der Unternehmer kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, falls:
  1. Der Urlauber, der/die Miturlauber und/oder Dritte(n) die Verpflichtungen aus dem Vertrag, den damit verbundenen Informationen und/oder den behördlichen Vorschriften trotz vorheriger Warnung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, und zwar in einem solchen Umfang, dass dem Unternehmer nach Recht und Billigkeit nicht zugemutet werden kann, den Vertrag fortzusetzen;
  2. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung, den Unternehmer und/oder Miturlauber belästigt oder die Atmosphäre auf oder in unmittelbarer Nähe des Geländes stört;
  3. Wenn der Urlauber trotz vorheriger schriftlicher Warnung durch die Nutzung der Ferienunterkunft den bestimmungsgemäßen Gebrauch des Geländes verletzt.
  • Nach der Kündigung muss der Urlauber sicherstellen, dass die Ferienunterkunft geräumt wird und das Gelände so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Stunden verlassen wird.
  • Der Urlauber schuldet den vollständigen Preis für den vereinbarten Zeitraum.
  •  
Artikel 10: Gesetzlicher und ordnungsrechtlicher Rahmen 
  1. Der Unternehmer stellt jederzeit sicher, dass die Ferienunterkunft sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen, die behördlicherseits an die Ferienunterkunft gestellt werden (können), entspricht.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, alle auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften strikt einzuhalten. Er hat ebenfalls dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen und/oder bei ihm übernachten, die auf dem Gelände geltenden Sicherheitsvorschriften streng einhalten.
 
Artikel 11: Wartung und Bau 
  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die zentralen Einrichtungen in gutem Zustand zu erhalten.
  2. Der Urlauber ist verpflichtet, die Ferienunterkunft und die unmittelbare Umgebung während der Vertragsdauer in demselben Zustand zu halten, in dem der Urlauber sie vorgefunden hat.
  3. Dem Urlauber, anderen Urlaubern und/oder Dritten ist es nicht gestattet, auf dem Gelände zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden oder andere Aktivitäten dieser Art durchzuführen.
 
Artikel 12: Haftung 
  1. Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind auf ein Versäumnis des Vermieters zurückzuführen.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für Folgen extremer Witterungseinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.
  3. Der Unternehmer haftet für Störungen in den Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
  4. Der Urlauber haftet dem Unternehmer gegenüber für alle Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, seinen Miturlaubern und/oder Dritten verursacht werden, soweit es sich um Schäden handelt, die dem Urlauber, seinen Miturlaubern und/oder Dritten zugerechnet werden können.
  5. Der Unternehmer verpflichtet sich nach einer Meldung des Urlaubers über Belästigungen durch andere Urlauber, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.
 
Artikel 13: Streitbeilegung
  1. Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen niederländischem Recht.
  2. Im Falle einer Streitigkeit muss die Streitigkeit vom Unternehmer spätestens 6 Wochen nach dem Datum, an dem der Urlauber die Beschwerde beim Unternehmer eingereicht hat, schriftlich oder in anderer Form beantwortet werden.
  3. Sowohl der Unternehmer als auch der Urlauber müssen sich bemühen, eine angemessene Beilegung der Streitigkeit zu erzielen.